FAQ
Immer wiederkehrende Fragen werden hier gern beantwortet!
Eigentümer oder Hausverwaltungen dürfen grundsätzlich die Nutzung eines Mini-Solarkraftwerks nicht verbieten. Vor dem Einbau empfehlen sich mit dem Eigentümer zu verständigen. Insbesondere dann, wenn bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Wie z.B. der Austausch des Zählers oder die Anbringung der Solarmodule.
Die gesetzliche Leistung für den Betrieb von Mini-Solarkraftwerken zur Einspeisung ins öffentliche Netz liegt derzeit bei 600 Watt. Die Solarmodule sollten jedoch etwas höher dimensioniert werden, damit auch bei schlechtem Wetter eine Grundleistung produziert wird. Der Wechselrichter muss jedoch bei 600 W abgeregelt werden.
Der Überschuss der erzeugten Energie wird ins Netz des EVU eingespeist, jedoch nicht vergütet, von daher lohnt es sich, wenn tagsüber viel Energie durch die Sonne erzeugt wird, Verbraucher wie Geschirrspüler oder Waschmaschine anzustellen.
Grundsätzlich sind Mini-Solarkraftwerke meldepflichtig. Sie müssen sowohl bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen als auch beim Netzbetreiber registriert werden.
In der Regel sollte zuerst der Netzbetreiber informiert werden und im Anschluss die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber besteht aus folgenden Unterlagen:
- Musterbrief, E-Mail oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
- Konformitätserklärung nach AR-N-4105 des Wechselrichters (NA-Schutz)
Der Netzbetreiber wird anschließend prüfen, ob gegebenenfalls der Stromzähler für das Balkonkraftwerk getauscht werden muss.
Wenn die erforderlichen, oben genannten Unterlagen zur Anmeldung eingegangen sind, hat der Netzbetreiber keine rechtlichen Möglichkeiten, den Betrieb zu verweigern.
Um ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen zu lassen, sollten Balkonkraftwerk Besitzer folgende Schritte durchführen:
- Registrierung mithilfe des passenden MaStR Onlineassistenten starten
- Benutzerkonto und einen MaStR-Zugang mit sich selbst als Administrator anlegen
- Sich selbst oder ein Unternehmen als Anlagenbetreiber registrieren
- Das eigene Balkonkraftwerk anmelden
Unter Idealbedingungen, also Südausrichtung, 30° Neigung, Modulleistung etwa 20 % höher, erzeugen die Minisolarkraftwerke zwischen 500 – 550 kWh. Bei einem Strompreis von 0,48 € pro kWh wäre das eine Ersparnis pro Jahr von ca. 264 €, Armortstation der Anlage somit ca. 3,5 Jahre.